VI.211. Rechtssichere Anwendung der VOF - Verdingungsordnung für freiberufliche Leistunge
Seminarziel: | |||
Die VOF regelt die Vergabe freiberuflicher Leistungen, die nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind. Dazu gehört unter anderem auch die kreativ-planerische Tätigkeit der Architekten und Ingenieure. Wer hat die VOF anzuwenden? Gilt sie auch für die bundesweite Vergabe? Gilt auch hier die HOAI uneingeschränkt? Wie ist die Abgrenzung zur VOL? Ist die VOF auch Vertragsgrundlage für den Architekten-/Ingenieurvertrag? Wie verhält sich der private Auftraggeber zur VOF? Diese und andere Fragen werden im Seminar geklärt und somit mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der VOF bei den Teilnehmern geschaffen. | |||
Teilnehmerkreis: | |||
Architekten, Ingenieure, öffentliche und private Auftraggeber | |||
Seminarinhalt: | |||
Das Vergaberecht und die Einbindung der VOF
Vergabeverfahren in der VOF
| Zusätzliche Besonderheiten zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Beachtenswertes bei Architekten- und Ingenieurverträgen
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Referentin: | Frau Dr.-Ing. Magdalena Jost BBS Bau-Beratungs-Service | Seminarort: | Bauakademie Berlin |
Telefon: | 030 / 54997510 | ||
Fax: | 030 / 54997519 | ||
E-Mail: | info@bauakademie.de | ||
Seminartermine: | 31.05.10; 03.12.10 | Internet: | www.bauakademie.de |
Seminarzeit: | 09:00 - 16:30 Uhr | Anschrift: | Alexanderstraße 9 |
Seminardauer: | 8 Lehrstunden | 10178 Berlin | |
Seminargebühr: | 290,00 netto | Ansprechpartner: | Frau Brita Grundmann |
345,10 inkl. 55,10 USt (19%) | Frau Sylvia Schulz | ||









