VI.801. Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten
Seminarziel: | |||
Nach § 22 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes (UVEG, SGB VII) sind durch die Unternehmen Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Ein Sicherheitsbeauftragter hat insbesondere die Aufgabe, sich mit den Gefahren im Arbeitsbereich und den zu ihrer Verhütung erlassenen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. betrieblichen Vorgaben vertraut zu machen sowie durch regelmäßige Kontrollgänge die Einhaltung dieser Vorschriften und Vorgaben zu sichern. Die Sicherheitsbeauftragten werden durch das Unternehmen bestellt. Sie sind Ansprechpartner für die Mitarbeiter vor Ort für alle Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Qualifikation schließt mit einer Komplexübung, die die Grundlage der anschließenden mündlichen Prüfung (Verteidigung der Problemlösung) darstellt, ab. | |||
Teilnehmerkreis: | |||
Mitarbeiter von Unternehmen | |||
Seminarinhalt: | |||
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit im Unternehmen
Ziele, Aufgaben und Anforderungen an den Arbeitsschutz im Unternehmen
| Grundsätze der Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
Komplexübung/Prüfung
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Referent: | Herr Dipl.-Ök. Dipl.-Ing. (FH) Bauakademie Gesellschaft für Forschung, Entwicklung und Bildung mbH Berlin | Seminarort: | Bauakademie Berlin |
Telefon: | 030 / 54997510 | ||
Fax: | 030 / 54997519 | ||
E-Mail: | info@bauakademie.de | ||
Seminartermine: | 16.-18.02./25.-26.02.10; 29.-30.09/11.-13.10.10 | Internet: | www.bauakademie.de |
Seminarzeit: | 9:00 - 16:30 Uhr | Anschrift: | Alexanderstraße 9 |
Seminardauer: | 40 Lehrstunden | 10178 Berlin | |
Seminargebühr: | 1.100,00 € netto | Ansprechpartner: | Frau Brita Grundmann |
1.309,00 € inkl. 209,00 € USt (19%) | Frau Antje Boy | ||









